Die Bayerische Staatsregierung hat am 20.01.2021 die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aktualisiert.

Mit dieser Änderung gilt für alle Gottesdienstbesucher sowie dem liturgischen Dienst ab dem 15. Lebensjahr eine FFP2-Maskenpflicht!
Die Maskenpflicht gilt für alle Gottesdienste in den Kirchen, unter freiem Himmel sowie für Beerdigungen!
Wir bitten Sie dies dringend zu beachten!

