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Die Bayerische Staatsregierung hat am 20.01.2021 die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aktualisiert.

2021 01 23 FFP2 Maskenpflicht

 

 

Mit dieser Änderung gilt für alle Gottesdienstbesucher sowie dem liturgischen Dienst ab dem 15. Lebensjahr eine FFP2-Maskenpflicht!

Die Maskenpflicht gilt für alle Gottesdienste in den Kirchen, unter freiem Himmel sowie für Beerdigungen!

Wir bitten Sie dies dringend zu beachten!

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