Am Donnerstag, 12.05.2022 fand die konstituierende Sitzung des gemeinsamen Pfarrgemeinderates statt. In dieser Sitzung wurde der Vorstand aus den delegierten Mitgliedern gewählt. Die Mitglieder und Amtsträger können Sie aus dem Bild entnehmen.
Auszug aus der Satzung:
Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat handelt grundsätzlich nach dem Susidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass er eine Aufgabe nur dann übernimmt, wenn diese nicht von der Gemeinde vor Ort übernommen werden kann (falls er nicht mit dieser identisch ist). Beschlüsse zu wichtigen Fragen und Schwerpunktsetzungen für den gesamten Pastoralen Raum werden im Rat des Pastoralen Raums verantwortet. Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat berät und beschließt über die Umsetzung der Schwerpunkte innerhalb des Konzepts für den Pastoralen Raum (...) im Blick auf die konkrete Situation in den Gemeinden. Er ist zuständig für alle gemeinsamen Aufgaben und erzielt Synergien durch die Zusammenarbeit.